
FAQ Kostenerstattung
Was bedeutet Kostenerstattung in der Psychotherapie?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel nur bei Vertragspsychotherapeut*innen mit Kassenzulassung. Wenn jedoch kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist, können Eltern im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens eine Behandlung bei einer Privatpraxis wie meiner beantragen.
Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren ab?
- Kontaktaufnahme zu Vertragspsychotherapeut*innen mit Kassenzulassung und Dokumentation der Absagen oder langen Wartezeiten.
- Erstgespräch in meiner Praxis (auf Selbstzahlerbasis).
- Antragstellung bei der Krankenkasse – ich unterstütze Sie gerne bei der Formulierung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
- Entscheidung der Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.
Wann habe ich Anspruch auf Kostenerstattung?
Ein Antrag auf Kostenerstattung ist dann möglich, wenn nachweislich kein Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Frist (meist 3 – 6 Monate) verfügbar ist. Dies muss durch eine Dokumentation von erfolglosen Anfragen bei anderen Therapeut*innen belegt werden.
Übernimmt die Krankenkasse sicher die Kosten?
Leider gibt es keine Garantie. Die Entscheidung liegt bei der Krankenkasse und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Ich begleite Sie jedoch durch den gesamten Prozess und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Was kostet das Erstgespräch, wenn die Kostenerstattung noch nicht genehmigt ist?
Das Erstgespräch wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat abgerechnet. Den genauen Betrag nenne ich Ihnen gerne vorab.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – auch dabei unterstütze ich Sie.
Alternativ kann die Therapie als Selbstzahlerleistung fortgeführt werden. Dies bietet den Vorteil, dass keine Diagnosen in der Krankenakte gespeichert werden.